Editorial zum Heft
Sorgen der Nachbarn ernst nehmen
die Feldspritzen sind im Raps und Getreide unterwegs, und manche Anwohner werden unruhig. „Jetzt spritzen die schon wieder den Raps. Ist das überhaupt erlaubt, wenn Bienen drin sind? Und jedes Mal zieht der Chemiegestank zu uns rüber, man kann ja gar nicht mehr draußen sitzen!“ Die Diskussionen der Menschen, die nicht in der Landwirtschaft arbeiten, reichen manchmal noch weiter. Dann heißt es zum Beispiel: „Dass die Landwirte so viel Gift versprühen und dafür auch noch Fördermittel kriegen, kann doch nicht wahr sein!“
Diese Klage ist wahrlich nicht neu, nur wird sie in letzter Zeit wohl etwas öfter angestimmt. Die Gründe dafür sind vielfältig, und sie sind nicht nur bei den Landwirten zu suchen. Stadtflucht und Zersiedelung haben vor allem in der Nähe von Ballungsgebieten dazu geführt, dass Menschen aufs Land ziehen, ohne auf dem Land tatsächlich leben zu wollen. Die meisten von ihnen sind Pendler, die ihren Arbeitsplatz ebenso in der Stadt behalten wie sie deren Annehmlichkeiten in Anspruch nehmen. Auf dem Land suchen sie vor allem jene Ruhe, die ihnen die Stadt nicht bieten kann. Dörfliche Gerüche, Geräusche und Gepflogenheiten bleiben ihnen häufi g fremd, und entsprechend fällt ihre Reaktion darauf aus, wenn, wie zurzeit, auf den Feldern die Frühjahrsarbeiten laufen.
Das entlässt die Landwirte natürlich nicht aus der Verantwortung, die sie für ihre Umwelt und ihre Mitmenschen haben. Deshalb sollten sie sich nicht scheuen zu erklären, dass es beim Einsatz chemischer Mittel einzig um den Schutz der Pflanze und die Sicherung einer guten Ernte geht. Und dass sie die Fördermittel nicht fürs Spritzen bekommen, sondern dafür, dass sie die Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln versorgen und die Kulturlandschaft erhalten.
Stichwort Bienen. Pflanzenschutz und Bienen sind ein sensibles Th ema. Erklären Sie als Landwirt zweifelnden, besorgten Nachbarn, dass Sie mit Ihren notwendigen Rapsbehandlungen die Honigbienen nicht gefährden! In unserer Titelgeschichte (ab S. 22) geht es um die Blütenbehandlung gegen den Pilz Sclerotinia sclerotiorum, der die Krankheit Weißstengeligkeit, früher als Rapskrebs bezeichnet, hervorruft. In Mecklenburg- Vorpommern empfi ehlt der amtliche Pflanzenschutzdienst eine vorsorgliche Spritzung. Der beste Termin ist das Stadium 65 – abfallende Blüte. Die Fungizide sind nicht bienengefährlich, aber welcher Imker, Nachbar, Radfahrer oder Reiter weiß das schon?
Deshalb sollten die Betriebsleiter, auch wenn die Zeit drängt und noch hundert Sachen zu tun sind, auf die Sorgen der Nachbarn eingehen. Wenn jemand anruft und fragt, was Sie gerade im Raps spritzen, erklären Sie ihm das geduldig. Haben Sie Verständnis, wenn sich manche Menschen wegen häufi ger Überfahrten der Felder beunruhigen. Und wenn Sie, so wie es der Pflanzenschutzberater im Müritzkreis empfiehlt (S. 24), abends oder nachts die Rapsblüten behandeln, wundern Sie sich nicht, dass manch einer glaubt, Sie nehmen ein verbotenes Mittel. Erklären Sie, dass es besonders bienenfreundlich ist, erst nach dem täglichen Bienenflug zu behandeln. Außerdem legt sich der Wind oft gegen Abend, und eine Spritzung wird dann erst möglich. So war es wohl vielerorts in der vergangenen Woche. Mäßiger bis starker Wind stellte die Landwirte auf eine harte Geduldsprobe. Viele Arbeiten drängten sich nach dem langen Winter in kurzer Zeit zusammen, und dann wehte der Wind so kräftig, dass man keine Pflanzenschutzmittel anwenden durfte.
Auch das ist ein wichtiger Grundsatz der guten fachlichen Praxis: Die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln muss vermieden werden. Hält man sich daran, geht zum Beispiel nach einem Herbizideinsatz nicht die Petersilie in den Gärten ein, und es gibt auch keinen Stunk im Dorf.