Änderung der Düngeverordnung
Sofort einarbeiten! Immer?
Berlin. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will die Verpflichtung zur Einarbeitung von Wirtschaftsdünger ausdehnen. Nach einem Entwurf zur Änderung der Düngeverordnung soll sich diese Vorschrift künftig auf alle organischen und mineralisch-organischen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff beziehen. Damit würde die Einarbeitungspflicht auch für Festmist gelten. Das Ministerium begründet dies mit der Notwendigkeit, die Effizienz der Stickstoffdüngung zu verbessern und die durch sie verursachte Umweltbelastung zu reduzieren. Flexibler gestaltet werden sollen die Sperrzeiten für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger. Künftig sollen die Länder vom Bundesrecht abweichende Regelungen treffen können. Dabei soll jedoch nur eine Verschiebung der Düngesperre zulässig sein, nicht jedoch eine Verkürzung des Sperrzeitraums. Laut Düngeverordnung dürfen Dünger mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff auf Ackerland nicht vom 1. November bis 31. Januar und auf Grünland nicht vom 15. November bis 31. Januar ausgebracht werden. AgE
Foto: Sabine Rübensaat



