Milch- und Fettgesetz
Gesetz wird geprüft
Berlin. Das Milch- und Fettgesetz ist jahrzehntealt und enthält allerhand überholte Regelungen. Offenbar ist es u.a. so, dass Regelungen des Gesetzes es den Bundesländern erlauben, einer Molkerei Milchlieferanten zuzuweisen, auch wenn diese von dem Landwirt nicht beliefert werden will. Das jedenfalls kritisierte am vergangenen Dienstag der Vorstandsvorsitzende des Milchindustrie-Verbandes (MIV), Dr. Karl-Heinz Engel. Mit Europarecht sei dies nicht vereinbar. Im Bundeslandwirtschaftsministerium sieht man diese Kritik als Signal, das Gesetz zu prüfen. Brisant ist das deswegen, weil das Milch- und Fettgesetz bisher die Grundlage für die Umlagefinanzierung der Landesvereinigungen der Milchwirtschaft bildet. „Wir sind nicht dafür, noch mehr kaputt zu schlagen“, warnte MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser mit Blick auf den Niedergang des Absatzfonds. AgE
Foto: Sabine Rübensaat



