Einigung erzielt

Berlin. Mit einer baldigen Aufhebung des BVVG-Privatisierungsstopps ist zu rechnen. Bund und Länder haben sich auf eine Anpassung der Grundsätze für die weitere Privatisierung der ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen verständigt. Beim Direktverkauf an Pächter soll eine gestaffelte Regelung greifen. Hat ein Betrieb weniger als 10 % BVVG-Flächen, soll er bis zu einem Eigentumsanteil von 50 % Flächen erwerben können. Analog gilt bei einem Anteil der BVVG-Flächen von 10 % bis 30 % eine Eigentumsgrenze von 60 %, bei bis zu 50 % sind 80 % und bei über 50 % dann 100 % die Obergrenze. Die absolute Grenze von 450 ha für den Direkterwerb soll bestehen bleiben. Darüber hinaus kam man überein, dass Pächter ihren Erwerbsanspruch in einen langfristigen Pachtvertrag umwandeln können. Die Einigung könnte noch in dieser Woche verabschiedet werden. AgE
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